Sicherstellungsgesetze

Sicherstellungsgesetze
Sicherstellungsgesetze,
 
die einfachen Notstandsgesetze (Notstandsverfassung), die die Sicherstellung der für Zwecke der Verteidigung erforderlichen lebenswichtigen Leistungen bezwecken, besonders zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, nämlich das Wirtschaftssicherstellungsgesetz in der Fassung vom 3. 10. 1968, das Ernährungssicherstellungsgesetz in der Fassung vom 27. 8. 1990, das Verkehrssicherstellungsgesetz in der Fassung vom 8. 10. 1968, das Wassersicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 sowie das Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. 7. 1968. Die Sicherstellungsgesetze ermächtigen die Bundesregierung, für den Spannungs- und Verteidigungsfall Rechts-VO zu erlassen, durch die u. a. eine bestimmte Art der Gewinnung oder Verwendung von Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft vorgeschrieben, Verkehrsmittel, Wehr- und Dienstleistungen in Anspruch genommen u. a. Pflichten auferlegt werden können. - Hiervon getrennt zu sehen sind staatliche Vorsorgemaßnahmen für wirtschaftliche Krisenzeiten, z. B. die Erdölbevorratung.

Universal-Lexikon. 2012.

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